Bundestag macht Weg zur Bestrafung von Upskirting frei

08.05.2020

Der Bundestag beschloß in dieser Woche in erster Lesung den Antrag der Frauen Union zur Strafbarkeit von Upskirting. Die Einführung des neuen §184k Strafgesetzbuch (StGB) geht auf unseren Antrag aus dem letzten Jahr zurück. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen in Deutschland überlegen müssen, ob sie einen Rock oder ein Kleid anziehen können, weil sie Angst haben, dass ein Foto ihres Intimbereichs im Internet landet. Mit dieser Strafvorschrift wird endlich ein wirksamer Schutz der Opfer bewirkt und das Unrecht solcher Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht. Täter können nun strafrechtlich wegen eines Sexualdeliktes zur Verantwortung gezogen werden. In den USA, Frankreich und Belgien ist Upskirting bereits verboten, ebenso wie in Neuseeland und Australien.